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   VGH Bayern, 02.04.2020 - 7 CE 19.10045   

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VGH Bayern, 02.04.2020 - 7 CE 19.10045 (https://dejure.org/2020,11928)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.04.2020 - 7 CE 19.10045 (https://dejure.org/2020,11928)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. April 2020 - 7 CE 19.10045 (https://dejure.org/2020,11928)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    § 44 Abs. 1 S. 2, Abs. 3; HZV § 50 Abs. 1, § 53
    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin

  • rewis.io

    Keine Zulassung zum Studium der Humanmedizin - Kapazitätsermittlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 20.11.1987 - 7 C 103.86

    Errechnung der Schwundquote unter Einbeziehung der semesterlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 02.04.2020 - 7 CE 19.10045
    Eine weitere Fiktion wohnt der Schwundquotenbildung insoweit inne, als sie einen im Verlauf des Studiums geringer werdenden Ausbildungsaufwand mit einem überhöhten Ausbildungsaufwand zu Beginn des Studiums kompensiert (vgl. BVerwG, U.v. 20.11.1987 - 7 C 103.86 u.a. - NVwZ-RR 1989, 184/185).
  • VGH Bayern, 11.04.2011 - 7 CE 11.10004

    Humanmedizin Regensburg (Wintersemester 2010/2011); Schwundberechnung anhand der

    Auszug aus VGH Bayern, 02.04.2020 - 7 CE 19.10045
    Soweit die Antragstellerin weiter rügt, der Curricularnormwert sei nicht plausibel, weil mittlerweile für Vorlesungen von einer Gruppengröße von 250 ausgegangen werden müsse, ist dem entgegen zu halten, dass es sich bei der Gruppengröße um eine abstrakte und weitgehend normativ geprägte Betreuungsrelation handelt, deren Höhe so zu bestimmen ist, dass der ebenfalls normativ festgelegte Curricularnormwert eingehalten werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 11.4.2011 - 7 CE 11.10004 - juris Rn. 26).
  • VGH Bayern, 24.08.2009 - 7 CE 09.10352

    Zulassung zum Studium im Fach Humanmedizin (LMU), WS 2008/2009; Lehrdeputat der

    Auszug aus VGH Bayern, 02.04.2020 - 7 CE 19.10045
    Dies kann der Fall sein, wenn sich bei Zugrundelegung der Bestandszahlen eine ganz ungewöhnliche (positive) Schwundquote ergeben würde (BayVGH, B.v. 21.7.2017 - 7 CE 17.10096 u.a. - juris Rn. 16; BayVGH, B.v. 24.8.2009 - 7 CE 09.10352 u.a. - juris Rn. 24 f.), wofür vorliegend nichts spricht.
  • VGH Bayern, 12.06.2014 - 7 CE 14.10012

    Humanmedizin Regensburg (Wintersemester 2013/2014); erstes Semester des

    Auszug aus VGH Bayern, 02.04.2020 - 7 CE 19.10045
    Der von der Antragstellerin zitierte Beschluss des Senats vom 12. Juni 2014 - 7 CE 14.10012 u.a. - (juris) zur "Mehrfachzählung" wiederholt beurlaubter Studierender kann in diesem Zusammenhang schon deshalb nicht herangezogen werden, weil der Antragsgegner plausibel ausgeführt hat, dass wegen der Unstimmigkeiten bei den Schwundberechnungen laut Schreiben des (damaligen) Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 17. Januar 2017 ab dem Berechnungszeitraum 2017/2018 die Kapazitätsberechnung auf Basis der hochschulinternen Studierendenstatistik zu den jeweiligen Stichtagen am 1. Juni und am 1. Dezember erfolge.
  • VGH Bayern, 22.07.2008 - 7 CE 08.10488

    Medizin Vorklinik LMU München; Wintersemester 2007/2008; Maßgeblichkeit der

    Auszug aus VGH Bayern, 02.04.2020 - 7 CE 19.10045
    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht auf Art. 42 Abs. 2 Satz 4 BayHSchG verwiesen, wonach ein Doppelstudium von zwei zulassungsbeschränkten Studiengängen kaum genehmigungsfähig ist und dass sich Zweitstudierende wegen der Anrechnung ihrer bereits erbrachten Studienleistungen zugleich in einem höheren Fachsemester immatrikulieren lassen können (vgl. auch BayVGH, B.v. 22.7.2008 - 7 CE 08.10488 - juris Rn. 14).
  • OVG Niedersachsen, 11.07.2008 - 2 NB 487/07

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin - Sommersemester 2007 - Beschwerde im

    Auszug aus VGH Bayern, 02.04.2020 - 7 CE 19.10045
    Im Übrigen hat das von der Antragstellerin zitierte Niedersächsische Oberverwaltungsgericht seine frühere Rechtsprechung zur Gruppengröße bei Vorlesungen, die mit der Ausbildungswirklichkeit begründet wurde, aufgegeben und erneut den Wert von 180 Studierenden pro Gruppe zugrundegelegt (NdsOVG, B.v. 11.7.2008 - 2 NB 487/07 u.a. - juris Rn. 51).
  • VGH Bayern, 04.04.2019 - 7 CE 18.10072

    Keine Zulassung zum Studium der Humanmedizin aufgrund fehlerfreier

    Auszug aus VGH Bayern, 02.04.2020 - 7 CE 19.10045
    Dazu hat der Senat im Beschluss vom 4. April 2019 - 7 CE 18.10072 u.a. - (juris Rn. 16) festgestellt, dass sich die Modifizierung eines für die Errechnung der Schwundquote etablierten Berechnungssystems durch den Antragsgegner im Rahmen der ihm obliegenden Organisationsbefugnis bewegt, und - da kein bestimmtes Berechnungssystem normiert ist - grundsätzlich nicht zu beanstanden ist, wenn dieses sachlich begründet und sodann gleichmäßig fortgeführt wird.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.01.2019 - 5 NC 7.18

    Hochschulzulassungsrecht: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus VGH Bayern, 02.04.2020 - 7 CE 19.10045
    Für den von der Antragstellerin darüber hinaus geforderten "Sicherheitszuschlag" von 20% fehlt es bereits an einer Rechtsgrundlage (vgl. BayVGH, B.v. 21.8.2018 - 7 CE 18.10002 u.a. - juris Rn. 14; OVG Berlin-Bbg, B.v. 9.1.2019 - OVG 5 NC 7.18 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 26.08.2008 - 7 CE 08.10598

    Zahnmedizin LMU (Sommersemester 2008); Zugangszeitpunkt bei Zustellung durch

    Auszug aus VGH Bayern, 02.04.2020 - 7 CE 19.10045
    Eine Betrachtung der individuellen Studienverläufe und des daraus - semesterweise - resultierenden Ausbildungsbedarfs wird für die Schwundberechnung nicht gefordert (BayVGH, B.v. 26.8.2008 - 7 CE 08.10598 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 21.08.2018 - 7 CE 18.10002

    Erschöpfung universitärer Ausbildungskapazität für das Fach Humanmedizin

    Auszug aus VGH Bayern, 02.04.2020 - 7 CE 19.10045
    Für den von der Antragstellerin darüber hinaus geforderten "Sicherheitszuschlag" von 20% fehlt es bereits an einer Rechtsgrundlage (vgl. BayVGH, B.v. 21.8.2018 - 7 CE 18.10002 u.a. - juris Rn. 14; OVG Berlin-Bbg, B.v. 9.1.2019 - OVG 5 NC 7.18 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 21.07.2017 - 7 CE 17.10096

    Curricularnormwert beim Studiengang der Humanmedizin

  • OVG Hamburg, 18.10.1999 - 3 Nc 110/99
  • VGH Bayern, 05.10.2015 - 7 CE 15.10192

    LMU München; Psychologie (Bachelor); Wintersemester 2014/2015;

  • VGH Bayern, 11.07.2011 - 7 CE 11.10072

    Universität Würzburg; Zahnmedizin; Wintersemester 2010/2011; klinische

  • VGH Bayern, 01.12.2020 - 7 CE 19.10126

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin - Kapazitätsberechnung

    Der Senat sieht deshalb keine Veranlassung, zu beanstanden, dass der Antragsgegner bei der Ermittlung des Curricularanteils für Vorlesungen weiterhin eine Gruppengröße von g = 200 statt - wie von der Antragstellerin vorgetragen - von g = 250 annimmt (vgl. BayVGH, B.v. 2.4.2020 - 7 CE 19.10045 - juris Rn. 16; B.v. 4.4.2019 - 7 CE 18.10072 - juris Rn. 26; B.v. 14.11.2018 - 7 CE 18.100012 - juris Rn. 12).

    Die Entwicklung der Gesamtnachfrage lässt sich, weil in der Zukunft liegend, nicht rechnerisch bestimmen, sondern allenfalls prognostisch ermitteln (vgl. BVerwG, U.v. 20.11.1987 - 7 C 103.86 u.a. - NVwZ-RR 1989, 184; BayVGH, B.v. 2.4.2020 - 7 CE 19.10045 - juris Rn. 21).

  • VGH Bayern, 12.08.2021 - 7 CE 21.10043

    Zulassung zur Humanmedizin zum Wintersemester 2020/2021 an der FAU

    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht auf Art. 42 Abs. 2 Satz 4 BayHSchG verwiesen, wonach ein Doppelstudium von zwei zulassungsbeschränkten Studiengängen kaum genehmigungsfähig ist und dass sich Zweitstudierende wegen der Anrechnung ihrer bereits erbrachten Studienleistungen zugleich in einem höheren Fachsemester immatrikulieren lassen können (vgl. BayVGH, B.v. 2.4.2020 - 7 CE 19.10045 - juris Rn. 14; B.v. 22.7.2008 - 7 CE 08.10488 - juris Rn. 14).

    Unabhängig davon, dass sich die Antragstellerin nicht in der nach § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO gebotenen Weise mit den diesbezüglichen Feststellungen des Verwaltungsgerichts auseinandersetzt, sondern lediglich behauptet, dessen Ausführungen seien fehlerhaft, sieht auch der Senat keine Veranlassung, zu beanstanden, dass der Antragsgegner bei der Ermittlung des Curricularanteils für Vorlesungen eine Gruppengröße von g = 200 annimmt (vgl. BayVGH, B.v. 2.4.2020 - 7 CE 19.10045 - juris Rn. 16; B.v. 4.4.2019 - 7 CE 18.10072 - juris Rn. 26; B.v. 14.11.2018 - 7 CE 18.100012 - juris Rn. 12).

  • VGH Bayern, 12.08.2021 - 7 CE 21.10044

    Zulassung zur Humanmedizin zum Wintersemester 2020/2021 an der FAU

    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht auf Art. 42 Abs. 2 Satz 4 BayHSchG verwiesen, wonach ein Doppelstudium von zwei zulassungsbeschränkten Studiengängen kaum genehmigungsfähig ist und dass sich Zweitstudierende wegen der Anrechnung ihrer bereits erbrachten Studienleistungen zugleich in einem höheren Fachsemester immatrikulieren lassen können (vgl. BayVGH, B.v. 2.4.2020 - 7 CE 19.10045 - juris Rn. 14; B.v. 22.7.2008 - 7 CE 08.10488 - juris Rn. 14).

    Unabhängig davon, dass sich die Antragstellerin nicht in der nach § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO gebotenen Weise mit den diesbezüglichen Feststellungen des Verwaltungsgerichts auseinandersetzt, sondern lediglich behauptet, dessen Ausführungen seien fehlerhaft, sieht auch der Senat keine Veranlassung, zu beanstanden, dass der Antragsgegner bei der Ermittlung des Curricularanteils für Vorlesungen eine Gruppengröße von g = 200 annimmt (vgl. BayVGH, B.v. 2.4.2020 - 7 CE 19.10045 - juris Rn. 16; B.v. 4.4.2019 - 7 CE 18.10072 - juris Rn. 26; B.v. 14.11.2018 - 7 CE 18.100012 - juris Rn. 12).

  • VGH Bayern, 24.06.2021 - 7 CE 21.10000

    Unterschiedlicher Streitgegenstand bei innerkapazitärem oder außerkapazitärem

    Die Entwicklung der Gesamtnachfrage lässt sich, weil in der Zukunft liegend, nicht rechnerisch bestimmen, sondern allenfalls prognostisch ermitteln (vgl. BVerwG, U.v. 20.11.1987 - 7 C 103.86 - NVwZ-RR 1989, 184; BayVGH, B.v. 2.4.2020 - 7 CE 19.10045 - juris Rn. 21).
  • VG Bayreuth, 27.11.2023 - B 8 E 23.848

    Besonderes berufliches Interesse an einem Doppelstudium, Voraussetzung für die

    Ein Doppelstudium von zwei zulassungsbeschränkten Studiengängen sei aber kaum genehmigungsfähig (zuletzt VGH München, B.v. 02.04.2020 - 7 CE 19.10045 - Rn. 14, VG Ansbach, B.v. 04.07.2018 - AN 2 E 18.10000 - Rn. 24).
  • VGH Bayern, 17.06.2020 - 7 CE 20.10021

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin

    Ungeachtet dessen ergibt sich aus den Kapazitätsberechnungsunterlagen und insbesondere aus den Regelungen der einschlägigen Studien- und Prüfungsordnungen (zugänglich unter der jeweiligen Homepage des Studiengangs) nachvollziehbar eine ausreichende sachliche Berechtigung für den Dienstleistungsexport (vgl. hierzu ausführlich im Einzelnen BayVGH, B.v. 2.4.2020 - 7 CE 19.10045 - juris Rn. 8ff.).
  • VGH Bayern, 24.06.2021 - 7 CE 21.10009

    Keine Berücksichtigung von anrechnungsfähigen Leistungen bei der

    Dies kann der Fall sein, wenn sich bei Zugrundelegung der Bestandszahlen eine ganz ungewöhnliche (positive) Schwundquote ergeben würde (BayVGH, B.v. 2.4.2020 - 7 CE 19.10045 - juris Rn. 19; B.v. 21.7.2017 - 7 CE 17.10096 u.a. - juris Rn. 16; B.v. 24.8.2009 - 7 CE 09.10352 u.a. - juris Rn. 24 f.).
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